Datenschutzhinweis für die Bewerbung als Jurykind beim Deutschen Kinder Medien Festival Goldener Spatz

Das größte deutschsprachige Kinder Medien Festival, der GOLDENE SPATZ, findet jedes Jahr in Gera und Erfurt statt. Präsentiert werden deutschsprachige Animations-, Dokumentar-, Kurz- und Spielfilme, Serien, Informations- und Unterhaltungsprogramme sowie interaktive und digitale Medienangebote aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Name „GOLDENER SPATZ“ steht nicht nur für das Festival, sondern auch für die Preise, mit denen die besten Beiträge in verschiedenen Wettbewerbskategorien ausgezeichnet werden. Das Besondere dabei ist, dass die Preise von einer Kinderjury verliehen werden.

 

Die Deutsche Kindermedienstiftung Goldener Spatz erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen der Bewerbung für die Kinderjurys „Film & Serie” sowie „Interaktives und Digitales Storytelling” verschiedene Informationen, darunter auch personenbezogene Daten, sowie Fragen, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu beantworten sind. Diese Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ist notwendig, um die Kinderjury für das Deutsche Kinder Medien Festival Goldener Spatz bestmöglich und verantwortungsvoll zusammenzustellen. Dies geschieht stets unter Beachtung der strengen gesetzlichen Vorgaben und Regelungen der DSGVO. Wichtig: Wir fragen nur Daten ab, die wir unbedingt benötigen!

 

Wir nehmen den Schutz persönlicher Daten von Kindern sehr ernst. Im Rahmen einer Bewerbung als Jurykind erheben, verarbeiten und speichern wir die folgenden Daten:

  • Persönliche Daten: Name, Alter, Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Mediennutzungsverhalten: Antworten auf Fragen zum Medienkonsum
  • Empfehlung: Schriftliche Bewertung eines frei wählbaren Films/Serie bzw. digitalem Medienangebot

 

An dieser Stelle möchten wir gern erläutern, welche Fragen im Bewerbungsbogen und im Laufe des Bewerbungsprozesses gestellt werden und aus welchem Grund wir diese Fragen stellen.

Wenn die Bewerbungsunterlagen online auf unserer Webseite www.goldenerspatz.de hochgeladen werden, müssen in eine Eingabemaske folgende persönliche Daten eingegeben werden:

Kontaktdaten: Vorname, Nachname, Adresse/Wohnort, Telefonnummer und Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigten
Wir benötigen die Kontaktdaten bzw. Daten zur Erreichbarkeit, um die Benachrichtigungen über die Zu- oder Absage für einen Platz in der Kinderjury per E-Mail korrekt an die Bewerber:innen versenden zu können. Oftmals sind auch Rückfragen an die Bewerber:innen notwendig, beispielsweise wenn notwendige Unterlagen fehlen oder eingesandte Dokumente nicht lesbar sind.

Für den Fall, dass der/die Bewerber:in in die engere Auswahl für einen Platz in der Kinderjury kommt, nimmt die Projektleiterin der Kinderjury für weitere Detailabsprachen den direkten Kontakt zu den Eltern/Sorgeberechtigten der Jurykinder auf. Aus diesem Grund sind die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten notwendig.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Festival-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Festival Bild, Video- und Tonaufnahmen ggf. von Jurykindern veröffentlicht, sofern die Eltern/Sorgeberechtigten im Vorfeld einer solchen Verwendung durch eine Einverständniserklärung schriftlich zugestimmt haben.

 

Geburtsdatum, Geschlecht, Land, Bundesland, Region
Aus allen Bewerbungen werden bis zu 30 Kinder für die Kinderjury ausgewählt. Mit dabei sind Kinder aus ganz Deutschland und angrenzenden Nachbarländern und -regionen. In die Kinderjury werden ausschließlich Kinder im Alter von 9 bis 13 Jahren eingeladen. Das hat vor allem etwas mit der Altersbegrenzung des Festivalprogramms zu tun. Um eine möglichst breit gefächerte und ausgewogene Kinderjury zusammenstellen zu können, die nach Alter, Geschlecht und Wohnort repräsentativ ist, ist es wichtig, diese Daten im Vorfeld abzufragen.

Wie bist du auf den GOLDENEN SPATZ aufmerksam geworden
Für unsere Öffentlichkeitsarbeit ist es wichtig zu wissen, über welches Medium vom Bewerbungsaufruf für die Kinderjury erfahren wurde. Das hilft uns bei unserer zukünftigen Arbeit weiter.

 

Bewerbungsbogen und Empfehlung (Film bzw. digitales Medienangebot)

Zur vollständigen Bewerbung ist es erforderlich, den Bewerbungsbogen auszufüllen und von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschreiben zu lassen. Dazu muss eine Filmempfehlung bzw. Empfehlung für ein digitales Medienangebot (frei wählbar) verfasst werden. Beide Dokumente (Bewerbung UND Empfehlung) werden beim Ausfüllen des Onlineformulars auf www.goldenerspatz.de/kinderjury hochgeladen.

Beide Dokumente dienen dazu, alle Bewerber:innen besser kennenlernen und einschätzen zu können sowie eine möglichst differenzierte Kinderjury zusammenzustellen.

 

Fragen zum Freizeit- und Mediennutzungsverhalten

Mit diesen Fragen möchten wir alle Bewerber:innen besser kennenlernen und mehr über ihr Freizeit- und Mediennutzungsverhalten sowie ihre Vorlieben erfahren. Die Frage nach dem Mediennutzungsverhalten hilft uns, zu verstehen, wie Kinder Medien nutzen und welche Inhalte sie bevorzugen. So können wir sicherstellen, dass die Kinderjury eine möglichst große Bandbreite an Interessen, Vorlieben und Aspekten im Mediennutzungsverhalten abdeckt, um eine Vielzahl von Meinungen in die Juryarbeit einfließen zu lassen. Zudem sehen wir, ob die Bewerber:innen bereits gut darin sind, sich mit Medieninhalten auseinanderzusetzen, diese zu bewerten und ihre Meinung dazu zu äußern. Für die Juryarbeit beim Festival ist das eine wichtige Voraussetzung.

Außerdem möchten wir wissen, ob die Bewerber:innen Spaß daran haben, sich mit Filmen bzw. digitalen Medienangeboten auseinanderzusetzen und vielleicht sogar bei einer Jury mitzumachen. So können wir besser einschätzen, ob die Arbeit in einer Jury für das Kind spannend und geeignet ist.

Darüber hinaus können wir mit den Antworten sicherstellen, dass das Festival altersgerechte und spannende Filme und Medienbeiträge zeigt, die den Interessen des Zielpublikums entsprechen. Zum anderen möchten wir herausfinden, wie Kinder heutzutage Medien konsumieren, um das Festival thematisch noch aktueller aufzustellen.

Empfehlung (Film bzw. digitales Medienangebot)

Die Kinder bewerben sich für die verantwortungsvolle Arbeit in der Jury. Bevor ein Urteil gefällt wird, muss gründlich darüber nachgedacht und gesprochen werden. Es können viele verschiedene Meinungen geben, aber am Ende müssen sich die Jurymitglieder einigen können.

Wir fragen nach einer persönlich frei wählbaren Film- bzw. digitalen Medienangebot-Empfehlung, weil wir herausfinden möchten, ob der/die Bewerber:in gut beurteilen kann, was ihm/ihr an einem Film bzw. einem digitalen Medienangebot gefällt oder nicht. Das hilft uns zu sehen, ob die Bewerber:innen schon gut darin sind, Filme bzw. digitale Medienangebote zu bewerten und eine Meinung zu äußern.

Außerdem möchten wir wissen, ob die Bewerber:innen Spaß daran haben, sich mit Filmen bzw. digitalen Medienangeboten auseinanderzusetzen und vielleicht sogar bei einer Jury mitzumachen. So können wir besser einschätzen, ob die Arbeit in einer Jury für das Kind spannend und geeignet ist.

Wir fragen nach einer Empfehlung, damit Bewerber:innen ihre Meinung zum Gesehenen mitteilen können. Diese Rückmeldung ist wichtig, da sie uns zeigt, wie Kinder verschiedene Medien finden und einschätzen.

Weitergabe der Daten
Die Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Kinderjury des Deutschen Kinder Medien Festivals Goldener Spatz verwendet. Die Angaben werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens genutzt. Sie werden im Rahmen des Auswahlprozesses von einer durch die Festivalleiterin berufenen 5-köpfigen Auswahlkommission eingesehen.

Im Falle einer Auswahl als Jurymitglied der Kinderjury „GOLDENER SPATZ” erfolgt eine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Erziehungsberechtigten dem ausdrücklich zugestimmt haben. Letzteres betrifft insbesondere die Weitergabe an Dienstleister zur Organisation und Durchführung der Kinderjury (z. B. Reise‑ und Unterbringungsorganisation, Veranstaltungsorganisation) sowie – bei gesonderter Einwilligung – an Medienpartner im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Es besteht das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten, diese zu berichtigen oder zu löschen. Für Fragen zum Datenschutz kann sich jederzeit an uns gewendet werden.

Aufbewahrung
Von allen Bewerber:innen, die sich für eine Teilnahme in der Kinderjury des GOLDENEN SPATZ beworben haben, werden die Daten nach Abschluss des Auswahlprozesses nur gespeichert, wenn sie dem ausdrücklich zugestimmt haben (z.B. um aktuelle News und Ausschreibungen zum GOLDENEN SPATZ zu erhalten), sofern keine Speicherung aus anderen Gründen darüber hinaus erforderlich ist.

 

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerber:innen und ihrer Eltern/Sorgeberechtigten im Rahmen der Bewerbung, Auswahl und Durchführung der Kinderjury des Deutschen Kinder Medien Festivals GOLDENER SPATZ erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen:

– Bewerbung, Auswahl und Durchführung der Jurytätigkeit
Die Verarbeitung der im Bewerbungsbogen abgefragten personenbezogenen Daten (einschließlich Kontaktdaten, Geburtsdatum, Wohnort, Angaben zu Freizeit‑ und Mediennutzungsverhalten sowie der Empfehlung zu einem Film bzw. digitalen Medienangebot) ist zur Prüfung der Bewerbung, zur Auswahl und zur Organisation der Teilnahme an der Kinderjury erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung und -durchführung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer verantwortungsvollen und repräsentativen Zusammenstellung der Kinderjury).

– Kommunikation mit Eltern/Sorgeberechtigten
Die Verarbeitung der Kontaktdaten der Eltern/Sorgeberechtigten dient der Kontaktaufnahme im Rahmen der Bewerbung, zur Klärung organisatorischer Fragen und zur Durchführung der Jurytätigkeit. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung der Jurymitgliedschaft des Kindes) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer sicheren und verlässlichen Kommunikation mit den Sorgeberechtigten).

– Auswertung der Öffentlichkeitsarbeit
Die Angabe, wie das Kind auf den GOLDENEN SPATZ aufmerksam geworden ist, verarbeiten wir, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu evaluieren und zu verbessern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Optimierung unserer Kommunikationskanäle). Diese Angabe ist freiwillig und für die Bewerbung nicht zwingend erforderlich.

– Presse‑ und Öffentlichkeitsarbeit (Foto‑, Video‑ und Tonaufnahmen)
Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bild‑, Video‑ und Tonaufnahmen von Jurykindern zu Zwecken der Presse‑ und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der Eltern/Sorgeberechtigten (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 22 KUG). Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass die Teilnahme an der Kinderjury hierdurch berührt wird.

– Erfüllung rechtlicher Pflichten
Soweit wir zur Aufbewahrung bestimmter Daten gesetzlichen Pflichten unterliegen (z. B. steuer‑ oder handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten), erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

– Speicherdauer und Dokumentation
Von allen Bewerber:innen werden die Daten für eine Dauer von 5 Jahren gespeichert. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Dokumentation des Auswahlverfahrens und früherer Jurys, der Abwehr möglicher Rechtsansprüche sowie in statistischen Auswertungen zur Weiterentwicklung des Festivals und der Juryzusammenstellungen. Darüber hinausgehende Speicherungen erfolgen nur, soweit hierfür eine gesetzliche Pflicht besteht oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

Deutsche Kindermedienstiftung Goldener Spatz
Anger 37 (Haus Dacheröden)
99084 Erfurt

Telefon: +49 361 66386-0
E-Mail: info@goldenerspatz.de

Der Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Bei Rückfragen erreichen Sie diesen wie folgt:

Landgraf Datenschutz GmbH
Markt 22
07743 Jena
E-Mail: dsb@landgraf-datenschutz.de

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde (z. B. die 5‑jährige Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen), verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Sie haben hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten uns gegenüber folgende Rechte auf Auskunft:

  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung;
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Häßler Str. 8, 99096 Erfurt; Postfach 900455, 99107 Erfurt

Datenschutzhinweis für die Bewerbung als Jurykind beim Deutschen Kinder Medien Festival Goldener Spatz

Das größte deutschsprachige Kinder Medien Festival, der GOLDENE SPATZ, findet jedes Jahr in Gera und Erfurt statt. Präsentiert werden deutschsprachige Animations-, Dokumentar-, Kurz- und Spielfilme, Serien, Informations- und Unterhaltungsprogramme sowie interaktive und digitale Medienangebote aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Name „GOLDENER SPATZ“ steht nicht nur für das Festival, sondern auch für die Preise, mit denen die besten Beiträge in verschiedenen Wettbewerbskategorien ausgezeichnet werden. Das Besondere dabei ist, dass die Preise von einer Kinderjury verliehen werden.

 

Die Deutsche Kindermedienstiftung Goldener Spatz erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen der Bewerbung für die Kinderjurys „Film & Serie” sowie „Interaktives und Digitales Storytelling” verschiedene Informationen, darunter auch personenbezogene Daten, sowie Fragen, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu beantworten sind. Diese Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ist notwendig, um die Kinderjury für das Deutsche Kinder Medien Festival Goldener Spatz bestmöglich und verantwortungsvoll zusammenzustellen. Dies geschieht stets unter Beachtung der strengen gesetzlichen Vorgaben und Regelungen der DSGVO. Wichtig: Wir fragen nur Daten ab, die wir unbedingt benötigen!

 

Wir nehmen den Schutz persönlicher Daten von Kindern sehr ernst. Im Rahmen einer Bewerbung als Jurykind erheben, verarbeiten und speichern wir die folgenden Daten:

  • Persönliche Daten: Name, Alter, Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Mediennutzungsverhalten: Antworten auf Fragen zum Medienkonsum
  • Empfehlung: Schriftliche Bewertung eines frei wählbaren Films/Serie bzw. digitalem Medienangebot

 

An dieser Stelle möchten wir gern erläutern, welche Fragen im Bewerbungsbogen und im Laufe des Bewerbungsprozesses gestellt werden und aus welchem Grund wir diese Fragen stellen.

Wenn die Bewerbungsunterlagen online auf unserer Webseite www.goldenerspatz.de hochgeladen werden, müssen in eine Eingabemaske folgende persönliche Daten eingegeben werden:

Kontaktdaten: Vorname, Nachname, Adresse/Wohnort, Telefonnummer und Kontaktdaten der Eltern/Erziehungsberechtigten
Wir benötigen die Kontaktdaten bzw. Daten zur Erreichbarkeit, um die Benachrichtigungen über die Zu- oder Absage für einen Platz in der Kinderjury per E-Mail korrekt an die Bewerber:innen versenden zu können. Oftmals sind auch Rückfragen an die Bewerber:innen notwendig, beispielsweise wenn notwendige Unterlagen fehlen oder eingesandte Dokumente nicht lesbar sind.

Für den Fall, dass der/die Bewerber:in in die engere Auswahl für einen Platz in der Kinderjury kommt, nimmt die Projektleiterin der Kinderjury für weitere Detailabsprachen den direkten Kontakt zu den Eltern/Sorgeberechtigten der Jurykinder auf. Aus diesem Grund sind die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten notwendig.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Festival-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Festival Bild, Video- und Tonaufnahmen ggf. von Jurykindern veröffentlicht, sofern die Eltern/Sorgeberechtigten im Vorfeld einer solchen Verwendung durch eine Einverständniserklärung schriftlich zugestimmt haben.

 

Geburtsdatum, Geschlecht, Land, Bundesland, Region
Aus allen Bewerbungen werden bis zu 30 Kinder für die Kinderjury ausgewählt. Mit dabei sind Kinder aus ganz Deutschland und angrenzenden Nachbarländern und -regionen. In die Kinderjury werden ausschließlich Kinder im Alter von 9 bis 13 Jahren eingeladen. Das hat vor allem etwas mit der Altersbegrenzung des Festivalprogramms zu tun. Um eine möglichst breit gefächerte und ausgewogene Kinderjury zusammenstellen zu können, die nach Alter, Geschlecht und Wohnort repräsentativ ist, ist es wichtig, diese Daten im Vorfeld abzufragen.

Wie bist du auf den GOLDENEN SPATZ aufmerksam geworden
Für unsere Öffentlichkeitsarbeit ist es wichtig zu wissen, über welches Medium vom Bewerbungsaufruf für die Kinderjury erfahren wurde. Das hilft uns bei unserer zukünftigen Arbeit weiter.

 

Bewerbungsbogen und Empfehlung (Film bzw. digitales Medienangebot)

Zur vollständigen Bewerbung ist es erforderlich, den Bewerbungsbogen auszufüllen und von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschreiben zu lassen. Dazu muss eine Filmempfehlung bzw. Empfehlung für ein digitales Medienangebot (frei wählbar) verfasst werden. Beide Dokumente (Bewerbung UND Empfehlung) werden beim Ausfüllen des Onlineformulars auf www.goldenerspatz.de/kinderjury hochgeladen.

Beide Dokumente dienen dazu, alle Bewerber:innen besser kennenlernen und einschätzen zu können sowie eine möglichst differenzierte Kinderjury zusammenzustellen.

 

Fragen zum Freizeit- und Mediennutzungsverhalten

Mit diesen Fragen möchten wir alle Bewerber:innen besser kennenlernen und mehr über ihr Freizeit- und Mediennutzungsverhalten sowie ihre Vorlieben erfahren. Die Frage nach dem Mediennutzungsverhalten hilft uns, zu verstehen, wie Kinder Medien nutzen und welche Inhalte sie bevorzugen. So können wir sicherstellen, dass die Kinderjury eine möglichst große Bandbreite an Interessen, Vorlieben und Aspekten im Mediennutzungsverhalten abdeckt, um eine Vielzahl von Meinungen in die Juryarbeit einfließen zu lassen. Zudem sehen wir, ob die Bewerber:innen bereits gut darin sind, sich mit Medieninhalten auseinanderzusetzen, diese zu bewerten und ihre Meinung dazu zu äußern. Für die Juryarbeit beim Festival ist das eine wichtige Voraussetzung.

Außerdem möchten wir wissen, ob die Bewerber:innen Spaß daran haben, sich mit Filmen bzw. digitalen Medienangeboten auseinanderzusetzen und vielleicht sogar bei einer Jury mitzumachen. So können wir besser einschätzen, ob die Arbeit in einer Jury für das Kind spannend und geeignet ist.

Darüber hinaus können wir mit den Antworten sicherstellen, dass das Festival altersgerechte und spannende Filme und Medienbeiträge zeigt, die den Interessen des Zielpublikums entsprechen. Zum anderen möchten wir herausfinden, wie Kinder heutzutage Medien konsumieren, um das Festival thematisch noch aktueller aufzustellen.

Empfehlung (Film bzw. digitales Medienangebot)

Die Kinder bewerben sich für die verantwortungsvolle Arbeit in der Jury. Bevor ein Urteil gefällt wird, muss gründlich darüber nachgedacht und gesprochen werden. Es können viele verschiedene Meinungen geben, aber am Ende müssen sich die Jurymitglieder einigen können.

Wir fragen nach einer persönlich frei wählbaren Film- bzw. digitalen Medienangebot-Empfehlung, weil wir herausfinden möchten, ob der/die Bewerber:in gut beurteilen kann, was ihm/ihr an einem Film bzw. einem digitalen Medienangebot gefällt oder nicht. Das hilft uns zu sehen, ob die Bewerber:innen schon gut darin sind, Filme bzw. digitale Medienangebote zu bewerten und eine Meinung zu äußern.

Außerdem möchten wir wissen, ob die Bewerber:innen Spaß daran haben, sich mit Filmen bzw. digitalen Medienangeboten auseinanderzusetzen und vielleicht sogar bei einer Jury mitzumachen. So können wir besser einschätzen, ob die Arbeit in einer Jury für das Kind spannend und geeignet ist.

Wir fragen nach einer Empfehlung, damit Bewerber:innen ihre Meinung zum Gesehenen mitteilen können. Diese Rückmeldung ist wichtig, da sie uns zeigt, wie Kinder verschiedene Medien finden und einschätzen.

Weitergabe der Daten
Die Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Kinderjury des Deutschen Kinder Medien Festivals Goldener Spatz verwendet. Die Angaben werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens genutzt. Sie werden im Rahmen des Auswahlprozesses von einer durch die Festivalleiterin berufenen 5-köpfigen Auswahlkommission eingesehen.

Im Falle einer Auswahl als Jurymitglied der Kinderjury „GOLDENER SPATZ” erfolgt eine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Erziehungsberechtigten dem ausdrücklich zugestimmt haben. Letzteres betrifft insbesondere die Weitergabe an Dienstleister zur Organisation und Durchführung der Kinderjury (z. B. Reise‑ und Unterbringungsorganisation, Veranstaltungsorganisation) sowie – bei gesonderter Einwilligung – an Medienpartner im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Es besteht das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten, diese zu berichtigen oder zu löschen. Für Fragen zum Datenschutz kann sich jederzeit an uns gewendet werden.

Aufbewahrung
Von allen Bewerber:innen, die sich für eine Teilnahme in der Kinderjury des GOLDENEN SPATZ beworben haben, werden die Daten nach Abschluss des Auswahlprozesses nur gespeichert, wenn sie dem ausdrücklich zugestimmt haben (z.B. um aktuelle News und Ausschreibungen zum GOLDENEN SPATZ zu erhalten), sofern keine Speicherung aus anderen Gründen darüber hinaus erforderlich ist.

 

Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Bewerber:innen und ihrer Eltern/Sorgeberechtigten im Rahmen der Bewerbung, Auswahl und Durchführung der Kinderjury des Deutschen Kinder Medien Festivals GOLDENER SPATZ erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen:

– Bewerbung, Auswahl und Durchführung der Jurytätigkeit
Die Verarbeitung der im Bewerbungsbogen abgefragten personenbezogenen Daten (einschließlich Kontaktdaten, Geburtsdatum, Wohnort, Angaben zu Freizeit‑ und Mediennutzungsverhalten sowie der Empfehlung zu einem Film bzw. digitalen Medienangebot) ist zur Prüfung der Bewerbung, zur Auswahl und zur Organisation der Teilnahme an der Kinderjury erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung und -durchführung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer verantwortungsvollen und repräsentativen Zusammenstellung der Kinderjury).

– Kommunikation mit Eltern/Sorgeberechtigten
Die Verarbeitung der Kontaktdaten der Eltern/Sorgeberechtigten dient der Kontaktaufnahme im Rahmen der Bewerbung, zur Klärung organisatorischer Fragen und zur Durchführung der Jurytätigkeit. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung der Jurymitgliedschaft des Kindes) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer sicheren und verlässlichen Kommunikation mit den Sorgeberechtigten).

– Auswertung der Öffentlichkeitsarbeit
Die Angabe, wie das Kind auf den GOLDENEN SPATZ aufmerksam geworden ist, verarbeiten wir, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu evaluieren und zu verbessern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Optimierung unserer Kommunikationskanäle). Diese Angabe ist freiwillig und für die Bewerbung nicht zwingend erforderlich.

– Presse‑ und Öffentlichkeitsarbeit (Foto‑, Video‑ und Tonaufnahmen)
Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bild‑, Video‑ und Tonaufnahmen von Jurykindern zu Zwecken der Presse‑ und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der Eltern/Sorgeberechtigten (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 22 KUG). Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass die Teilnahme an der Kinderjury hierdurch berührt wird.

– Erfüllung rechtlicher Pflichten
Soweit wir zur Aufbewahrung bestimmter Daten gesetzlichen Pflichten unterliegen (z. B. steuer‑ oder handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten), erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

– Speicherdauer und Dokumentation
Von allen Bewerber:innen werden die Daten für eine Dauer von 5 Jahren gespeichert. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Dokumentation des Auswahlverfahrens und früherer Jurys, der Abwehr möglicher Rechtsansprüche sowie in statistischen Auswertungen zur Weiterentwicklung des Festivals und der Juryzusammenstellungen. Darüber hinausgehende Speicherungen erfolgen nur, soweit hierfür eine gesetzliche Pflicht besteht oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:

Deutsche Kindermedienstiftung Goldener Spatz
Anger 37 (Haus Dacheröden)
99084 Erfurt

Telefon: +49 361 66386-0
E-Mail: info@goldenerspatz.de

Der Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Bei Rückfragen erreichen Sie diesen wie folgt:

Landgraf Datenschutz GmbH
Markt 22
07743 Jena
E-Mail: dsb@landgraf-datenschutz.de

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde (z. B. die 5‑jährige Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen), verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Sie haben hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten uns gegenüber folgende Rechte auf Auskunft:

  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung;
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Häßler Str. 8, 99096 Erfurt; Postfach 900455, 99107 Erfurt